Datenträgervernichtung nach DIN 66399

Wie Unternehmen und Systemhäuser Datenschutz und Nachhaltigkeit in Einklang bringen

7.8.2025

Wissen

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Liegen ausrangierte Rechner und Server erst mal im Lager, ist der Datenschutz schnell vergessen. Aber auf Festplatten, SSDs oder Bändern schlummern oft noch sensible Kundendaten, Vertragsinfos oder vertrauliche Informationen. Wenn diese nicht nach Vorschrift gelöscht oder vernichtet werden, kann das richtig teuer werden. Datenträgervernichtung ist keine Kür, sondern Pflicht. Und mit der DIN 66399 gibt es sogar eine klare Norm, wie es richtig läuft.

Warum Datenträgervernichtung so wichtig ist

Ausgediente IT ist selten wirklich leer. Auf Festplatten, SSDs und anderen Speichermedien bleiben selbst nach dem Löschen oft noch Datenfragmente zurück. Und die lassen sich erstaunlich einfach wiederherstellen. Wer IT-Geräte unbedacht weitergibt, verkauft oder entsorgt, ohne die Datenträger ordnungsgemäß zu vernichten, öffnet Tür und Tor für Datenschutzverletzungen.

Für Unternehmen und Systemhäuser bedeutet das: Es braucht einen prozesssicheren Umgang mit Datenträgern, der DSGVO-konform und im Zweifel auch prüfbar dokumentiert ist.

Denn der Schaden bei Datenlecks ist nicht unerheblich:

  • hohe Bußgelder nach DSGVO
  • Reputationsverlust bei Kunden und Partnern
  • mögliche Schadenersatzforderungen bei Verstößen

Gerade im Systemhaus-Umfeld, wo Kundengeräte im Spiel sind, ist die Verantwortung doppelt groß. Du bist nicht nur für deine eigene IT verantwortlich, sondern auch für die Rückläufer deiner Kunden. Und wenn du bei der Ausmusterung nicht sicherstellst, dass Datenträger lückenlos gelöscht oder vernichtet und dokumentiert wurden, setzt du dich unnötigen Risiken aus.

Rechtliche Vorgaben: DSGVO, BDSG und DIN 66399

Die rechtlichen Anforderungen an die Vernichtung von Datenträgern sind eindeutig und für Unternehmen wie Systemhäuser bindend. Maßgeblich sind hier die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die technische Norm DIN 66399.

Das Wichtigste aus DSGVO, BDSG & DIN 66399 zusammengefasst:

  • Daten auf Altgeräten müssen gelöscht oder vernichtet werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
  • Die gewählte Methode muss den technischen und organisatorischen Anforderungen der DSGVO entsprechen.
  • Die DIN 66399 bietet eine praxisnahe Orientierung, wie Datenträger je nach Schutzbedarf zu behandeln sind.
  • Werden Dritte beauftragt, ist ein AV-Vertrag verpflichtend.
  • Alle Vorgänge sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

DSGVO: Löschung ist Pflicht – auch bei Datenträgern

Nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO dürfen personenbezogene Daten nicht unbegrenzt gespeichert werden. Sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden, müssen sie gelöscht werden. Dabei verlangt Art. 17 DSGVO ausdrücklich die unverzügliche Löschung.

Was oft übersehen wird: Das schließt auch die Daten auf physischen Datenträgern ein – also auf Festplatten, SSDs, USB-Sticks, Magnetbändern oder sonstigen Speichermedien. Die Verantwortung für die Löschung liegt beim Unternehmen, selbst wenn es sich um Altgeräte handelt, die nicht mehr aktiv genutzt werden.

Art. 32 DSGVO fordert zusätzlich „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Dazu zählt ausdrücklich auch die sichere Löschung oder physische Vernichtung von Datenträgern.

Wenn externe Dienstleister damit beauftragt werden – etwa zertifizierte Entsorger oder Refurbisher – handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. In diesem Fall ist ein schriftlicher Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) erforderlich, der regelt, wie die Daten verarbeitet, gelöscht und nachgewiesen werden.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Nationale Ergänzung zur DSGVO

Das BDSG ergänzt die DSGVO in Deutschland. Es betont unter anderem in § 26 den Schutz von Beschäftigtendaten. Für die Datenträgervernichtung ist jedoch vor allem § 22 relevant: Werden besonders schützenswerte Daten (z. B. zu Gesundheit, Religion oder biometrische Merkmale) verarbeitet, gelten verschärfte Anforderungen an Sicherheit und Zweckbindung. Das betrifft insbesondere Unternehmen aus dem Gesundheitswesen, dem Finanzsektor oder der öffentlichen Verwaltung.

Auch hier gilt: Die Vernichtung der Daten muss vollständig und nachweisbar erfolgen – bloßes Formatieren oder „Zurücksetzen“ reicht nicht aus.

DIN 66399-2: Technischer Standard für Datenträgervernichtung

Die DIN 66399 konkretisiert, wie Datenträger vernichtet werden müssen, um datenschutzkonform zu sein. Sie ist kein Gesetz, aber ein anerkannter technischer Standard, der von Aufsichtsbehörden als Best-Practice-Nachweis akzeptiert wird.

Die Norm unterscheidet:

  • drei Schutzklassen, je nach Sensibilität der Daten (z. B. intern, vertraulich, streng vertraulich)
  • sieben Sicherheitsstufen, die die Partikelgröße nach der Vernichtung definieren (je höher, desto feiner zerkleinert)

Für die meisten Unternehmen und Systemhäuser ist Schutzklasse 2 relevant. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss die Datenträgervernichtung auf einem entsprechend hohen Sicherheitsniveau erfolgen – mindestens H-3 für Festplatten.

Die drei Schutzklassen nach DIN 66399

Sie legen fest, wie sensibel die Informationen auf einem Datenträger sind und damit, wie sorgfältig sie vernichtet werden müssen

  • Schutzklasse 1
    Normaler Schutzbedarf: bei internen Daten, deren Verlust keinen großen Schaden verursacht
    Beispiele: Interne E-Mails, Projektpläne, Marketingunterlagen
  • Schutzklasse 2
    Hoher Schutzbedarf: bei vertraulichen, personenbezogenen oder geschäftskritischen Daten
    Beispiele: Kundendaten, Mitarbeiterakten, Vertragsunterlagen
  • Schutzklasse 3
    Sehr hoher Schutzbedarf: bei geheimhaltungsbedürftigen oder sicherheitsrelevanten Daten
    Beispiele: Daten aus Behörden, Forschung, Finanzsektor, Gesundheitswesen

Die Sicherheitsstufen nach DIN 66399 – was bedeuten H-3, E-4 & Co.?

Die Sicherheitsstufen der DIN 66399 geben an, wie klein die Daten auf einem Träger nach der Vernichtung sein müssen, damit eine Wiederherstellung ausgeschlossen ist. Die Buchstaben bezeichnen den Datenträgertyp, z. B.:

  • H = Festplatten (HDD)
  • E = elektronische Datenträger (z. B. SSD, USB-Sticks, Speicherkarten)
  • O = optische Medien (CDs, DVDs)
  • T = Magnetbänder
  • F = Mikrofilm

Beispiel: Sicherheitsstufen für Festplatten (H-Stufen)

Stufe Max. Partikelgröße Empfohlene Schutzklasse Wiederherstellung möglich?
H-1 Ganze Datenträger oder grobe Stücke Klasse 1 Sehr leicht
H-2 < 800 mm² Klasse 1–2 Möglich
H-3 < 320 mm² Klasse 2 Erschwert
H-4 < 200 mm² Klasse 2–3 Sehr schwer
H-5 < 30 mm² Klasse 3 Praktisch ausgeschlossen
H-6 < 10 mm² Klasse 3 Ausgeschlossen
H-7 < 5 mm² Klasse 3 Ausgeschlossen, höchste Sicherheit

Ergänzende Stufen für SSDs (E-Stufen)

Da SSDs und andere Flash-Speicher keine magnetischen oder optischen Strukturen haben, gelten andere Anforderungen:

  • E-2
    Datenrekonstruktion möglich
  • E-3
    Datenwiederherstellung stark erschwert
  • E-4
    Datenwiederherstellung ausgeschlossen (empfohlen für sensible SSDs)

Inhouse oder extern vernichten – was lohnt sich?

Wenn Altgeräte anfallen, stellt sich schnell die Frage: Soll die Datenträgervernichtung intern organisiert werden – oder ist es sinnvoller, einen spezialisierten Dienstleister zu beauftragen?

Beide Varianten sind zulässig. Entscheidend ist, dass die gewählte Methode den Anforderungen der DSGVO, des BDSG und – wenn als technischer Maßstab herangezogen – der DIN 66399 genügt. Und dass der gesamte Prozess nachvollziehbar dokumentiert ist.

Inhouse-Lösungen: Mehr Kontrolle, aber auch mehr Aufwand

Unternehmen und Systemhäuser, die Datenträger selbst vernichten oder löschen möchten, behalten die volle Kontrolle über ihre Geräte und Prozesse. Das kann ein Vorteil sein – insbesondere bei hochsensiblen Daten, bei denen ein physisches Verlassen des Gebäudes vermieden werden soll.

Voraussetzungen für eine DSGVO-konforme Inhouse-Löschung oder -Vernichtung:

  • Verwendung spezieller Löschsoftware (z. B. mit Überschreibverfahren nach BSI-Empfehlung)
  • Erstellung manipulationssicherer Löschprotokolle
  • Einsatz von professionellen Schreddern, das der DIN 66399-2 entspricht
  • geschultes Personal und dokumentierte Verfahren

Die Investitionskosten sind sowohl für die technische Ausstattung als auch für Schulungen und interne Aufwände, nicht unerheblich. Gerade bei größeren Stückzahlen kann das zeitintensiv werden.

Externe Dienstleister: Weniger Aufwand und mehr Sicherheit

Zertifizierte Entsorgungsunternehmen oder IT-Refurbisher bieten oft die komplette Abwicklung an – inklusive Abholung, gesicherter Transportkette, Vernichtung oder DSGVO-konformer Datenlöschung und Nachweisdokumenten.

Wichtig ist:

  • Es muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden.
  • Der Dienstleister sollte nachweislich nach DIN 66399 arbeiten (z. B. mit TÜV-Zertifikat oder ISO-Nachweisen).
  • Für besonders sensible Daten empfiehlt sich eine Vernichtung vor Ort, z. B. mit mobilen Schreddern, oder ein Hochsicherheitstransport.

Für viele Unternehmen lohnt sich das Outsourcing ab mittlerem Gerätevorkommen oder wenn regelmäßig Altgeräte anfallen. Auch Systemhäuser, die im Kundenauftrag Geräte zurücknehmen, können den Prozess über Dienstleister effizienter und rechtssicher abbilden.

Erfahre hier, wie wir Datensicherheit nach DSGVO und DIN 66399 konkret umsetzen:
www.bb-net.eu/datensicherheit.

Fazit:

  • Inhouse lohnt sich nur, wenn du über entsprechende Technik und Know-how verfügst.
  • Externe Dienstleister bieten geprüfte Prozesse, sparen Ressourcen und liefern rechtssichere Nachweise.

Refurbishment: Wenn Löschen besser ist als Zerstören

Datenträgervernichtung ist in vielen Fällen erforderlich. Insbesondere, wenn sich Daten softwareseitig nicht mehr löschen lassen. Etwa bei mechanisch beschädigten SSDs oder bei Speichermedien, die sich technisch grundsätzlich nicht überschreiben lassen. Dazu zählen z. B. LTO-Bänder, die nur durch physische Zerstörung sicher gelöscht werden können. Auch bei besonders hohen Schutzanforderungen ist Vernichtung oft die einzig zulässige Option. 

Doch wenn ein Gerät technisch einwandfrei ist und sich die Daten sicher und nachweisbar löschen lassen, stellt sich die Frage: Warum es vernichten, wenn man es auch sinnvoll weiterverwenden kann? Nämlich durch Refurbishment.

Refurbishment bedeutet: Ausgemusterte Geräte werden aufbereitet und wiederverwendet – aber nur, wenn zuvor alle enthaltenen Daten nachweislich gelöscht wurden. Das geschieht mit spezialisierter Software und unter Einhaltung der Anforderungen der DSGVO sowie der DIN 66399. Die Löschung wird detailliert dokumentiert und ist damit auch für Audits oder Nachweispflichten geeignet.

Refurbishment ist meistens die bessere Lösung, denn:

  • Sie ist nachhaltig
    Funktionstüchtige Hardware muss nicht entsorgt werden. Das reduziert Elektroschrott und schont Ressourcen.
  • Sie ist wirtschaftlich
    Wiederverwendung spart Entsorgungskosten und kann durch den Restwert sogar Einnahmen generieren.
  • Sie ist kombinierbar
    Datenträger, die nicht gelöscht werden können, lassen sich gezielt aussortieren und vernichten. Der Rest wird verwertet.

Der Schlüssel liegt daher in der Unterscheidung: Was kann sicher gelöscht werden und was muss physisch zerstört werden? Systemhäuser und Unternehmen, die hier klare Prozesse etablieren, handeln nicht nur gesetzeskonform, sondern auch wirtschaftlich und nachhaltig sinnvoll.

Fazit: Datenträger sicher löschen und IT sinnvoll weiterverwenden

Am Ende ist eines klar: Datenträgervernichtung ist keine Randnotiz, sondern ein zentrales Thema für Datenschutz, Compliance und Unternehmensreputation. Ob du intern löschst oder extern vernichten lässt: entscheidend ist, dass es nachvollziehbar, sicher und rechtskonform geschieht.

Doch wenn deine Altgeräte technisch noch verwertbar sind, lohnt sich der Blick über den Tellerrand: Refurbishment ist nicht nur eine Alternative zur Zerstörung, sondern bietet echten Mehrwert – ökologisch wie wirtschaftlich.

Als eines der führenden Refurbishment-Unternehmen in Deutschland bereiten wir jährlich über 160.000 IT-Geräte auf. Volldigital, transparent und mit höchsten Datenschutzstandards.

Dabei bieten wir:

  • DSGVO-konforme Datenlöschung oder eine Vernichtung nach DIN 66399, je nach Zustand der Datenträger
  • Technische und optische Aufbereitung in unserem eigenen Technologiecenter
  • Effiziente Prozesse für maximale Wiederverwendung oder fachgerechte Entsorgung

Erfahre hier mehr über unseren Refurbishing-Prozess.

FAQ

Reicht es, eine Festplatte zu formatieren?

Blauer Pfeil nach unten

Nein. Formatieren entfernt keine Daten dauerhaft. Nur zertifizierte Löschverfahren nach BSI oder ISO-Standards garantieren Datenschutzkonformität.

Wann ist physische Datenträgervernichtung verpflichtend?

Blauer Pfeil nach unten

Immer dann, wenn sich ein Datenträger nicht mehr sicher löschen lässt – z. B. bei mechanisch defekten Laufwerken oder Speichermedien, die technisch gar nicht softwareseitig löschbar sind. Ein Beispiel dafür sind LTO-Bänder: Sie lassen sich nur durch physische Vernichtung datenschutzkonform entsorgen. Auch bei sehr sensiblen Informationen (z. B. aus Behörden, dem Finanzsektor oder Gesundheitswesen) ist eine Zerstörung nach DIN 66399 alternativlos.

Wie stelle ich sicher, dass ein Dienstleister DSGVO-konform arbeitet?

Blauer Pfeil nach unten

Indem du einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abschließt, Nachweise zur Löschung oder Vernichtung forderst (z. B. Zertifikate, Protokolle) und prüfst, ob der Anbieter nach anerkannten Standards wie DIN 66399 oder ISO 27001 arbeitet.

Was bedeutet DIN 66399-2 in der Praxis?

Blauer Pfeil nach unten

Die Norm definiert Schutzklassen und Sicherheitsstufen für die Vernichtung von Datenträgern, z. B. H-3 für personenbezogene Daten auf Festplatten. Sie legt auch fest, welche Partikelgrößen nach dem Schreddern zulässig sind. Viele Aufsichtsbehörden orientieren sich daran.

Was passiert mit Geräten, die sich nicht mehr löschen lassen?

Blauer Pfeil nach unten

Diese Geräte werden konform zur DIN 66399-2 physisch vernichtet. Die Materialien werden anschließend fachgerecht recycelt oder entsorgt, nicht wiederverwendet.

Warum ist Refurbishment datenschutzrechtlich sicher?

Blauer Pfeil nach unten

Weil die Datenlöschung DSGVO-konform, nachvollziehbar und dokumentiert erfolgt. Bei bb-net nutzen wir geprüfte Löschsoftware und erstellen für jedes Gerät ein individuelles Löschprotokoll. Erst, wenn die Daten sicher entfernt sind, startet der Refurbishing-Prozess.

Erreichte Nachhaltigkeitsziele

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Beleuchtung

Alle Bereiche vom Büro bis zur Fertigung sind mit energieeffizienten LED-Leuchtsystemen und Bewegungsmeldern ausgestattet.

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CO2 Neutralität

Wir gleichen unseren ökologischen Fußabdruck aus, indem wir für jedes Feedback in der Google-Bewertungsaktion einen Baum pflanzen und somit 5 Tonnen CO2 neutralisieren.

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Druckseiten

Durch digitale Unterschriften haben wir den Papierverbrauch im Personalbereich erheblich reduziert, z. B. von 62 auf nur noch 12 Seiten bei Einstellungen.

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Elektroladestation

Seit 2020 haben wir eine eigene Ladestation für E-Fahrzeuge, um die umweltfreundliche Mobilität weiter voranzutreiben.

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Gedruckte Medien

Um unseren Papierverbrauch zu reduzieren, haben wir gedruckte Zeitschriften, Fachliteratur und Werbematerialien auf digitale Alternativen umgestellt.

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Kaffee

Wir setzen auf UTZ-zertifizierte Kaffeebohnen, um die Standards bei den Kaffeebauern kontinuierlich zu verbessern.

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Mobilität

Wir fördern aktiv umweltfreundliche Mobilität, indem wir unseren Mitarbeitern das Leasing von E-Bikes anbieten.

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Ökostrom

Unser gesamter Strombedarf wird zu 100 Prozent aus Wasserkraft im deutschen Inn-Kraftwerkspakt von VERBUND erzeugt.

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Printmaterial

Durch vorrangig digitalen Versand haben wir den Papierverbrauch erfolgreich verringert. Flyer werden ausschließlich auf Umweltpapier gedruckt.

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Recyclingpapier

Wir verwenden ausschließlich Recyclingpapier in allen Drucksystemen und sind aktives Mitglied in der Initiative „CEOs pro Recyclingpapier“.

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Reinigungsmittel

Zur Aufbereitung von IT-Produkten nutzen wir wiederverwendbare Druckbehälter und umweltverträgliche Reinigungsmittel.

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Verpackung

Bereits im Jahr 2020 haben wir erfolgreich unsere Verpackungsgrößen verkleinert und komplett auf den Einsatz von Schaumstoff und PVC verzichtet.

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Verpackungsbänder

An unserer Hauptpackstelle für Notebooks haben wir auf 100 Prozent biologisch abbaubares Packband umgestellt.

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Wasser

Wir fördern Gesundheit und Umweltschutz durch die Bereitstellung von Trinkwasserspendern und wiederverwendbaren Flaschen für alle Mitarbeitenden.

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Werbemittel

Wir setzen auf nachhaltige Werbemittel wie Kugelschreiber aus Recyclingmaterial und Schreibblöcke aus Umweltpapier.

Allianz für Klima

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Allianz für Klima

Wir unterstützen seit 2020 die Allianz für Entwicklung und Klima des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Allianz setzt auf das Potenzial von freiwilligem Engagement und die Hebelwirkung von CO2-Kompensationsprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern.
www.allianz-entwicklung-klima.de

Allianz für Klima & Umwelt

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Allianz für Klima & Umwelt

Die ALLIANZ Klima & Umwelt ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, die über das aktive Engagement im eigenen Betrieb hinaus für Klima- und Umweltschutz sensibilisieren und motivieren möchten. Die Mitgliedsunternehmen selbst sind alle klimaneutral. Dies gelingt den Unternehmen, in dem sie gemäß dem strategischen Dreiklang des Kyoto-Protokolls ihre verursachenden Emissionen erfassen, reduzieren und kompensieren.
www.allianz-klima-umwelt.de

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Emissionsausgleich 2022