23.10.2020
Wissen
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Das Elektro-Altgeräte-Register (EAR) spielt eine wichtige Rolle bei der umweltgerechten Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) liegt die Produktverantwortung bei den Herstellern, die verpflichtet sind, die Abfallmenge zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen. Bevor Altgeräte verwertet oder beseitigt werden, müssen sie einer Erstbehandlung in zertifizierten Anlagen unterzogen werden.
Zertifizierte Betriebe, die als Erstbehandlungsanlage tätig sind, müssen strenge Vorgaben erfüllen, um im EAR-Register gelistet zu werden. Sie müssen sicherstellen, dass an ihren Standorten alle technischen Voraussetzungen für eine umweltgerechte Verarbeitung gegeben sind. Dazu gehören unter anderem:
Im EDV-Bereich werden Altgeräte in die Klassen 2 und 5 eingeteilt:
Das EAR-Register bietet dir die Möglichkeit, zu überprüfen, ob ein Anbieter als zertifizierter Betreiber einer Erstbehandlungsanlage zugelassen ist. Auf der Webseite EAR-Verzeichnis findest du eine aktuelle Liste aller zugelassenen Anlagen.